Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 358 vom 03-09-2021 wurden die Sekretariatsgebühren für Akte und Leistungen in den Bereichen des privaten Bauwesens und der Urbanistik mit Ablauf 01-09-2021 genehmigt.
Akte - Buchstabe a)
- Flächenwidmungsbescheinigungen bis zu 10 Parzellen: 15,00 €
- Flächenwidmungsbescheinigungen über 10 Parzellen: 30,00 €
Akte - Buchstabe b)
- Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns
- ohne neue Baumasse: 52,00 €
- mit neuer Baumasse bis zu 500 m3: 52,00 €
- mit neuer Baumasse über 500 m3: 75,00 € - Beeidigte Baubeginnmeldung: 52,00 €
- Benützererlaubnis / Brandschutzbescheinigung: 30,00 €
- Bezugsfertigkeit: 30,00 €
- Ermächtigung geringfügige Eingriffe: 52,00 €
- Landschaftliche Genehmigung: 52,00 €
Akte - Buchstabe c)
- Abänderung Durchführungspläne/Wiedergewinnungspläne auf Antrag von Privaten: 50,00 €
Akte - Buchstabe d)
- Genehmigung Durchführungspläne auf Antrag von Privaten: 100,00 €
- Abänderung Landschaftsplan, Fachpläne, Gefahrenzonenplan, Gemeindeplan für Raum und Landschaft auf Antrag von Privaten: 250,00 €
Akte - Buchstabe e)
- Vorabbescheinigung: 50,00 €
- Unbedenklichkeitserklärung für die Löschung von Bindungen: 30,00 €
- Grundbuchsantrag für Anmerkung von Bindungen: 50,00 €
- Bestätigungen und Erklärungen im Urbanistik- und Baubereich: 10,00 €
- Archivrecherche: 30,00 € für 1 Gebäude
Akte - Buchstabe f)
- Baugenehmigung
- ohne neue Baumasse: 52,00 €
- mit neuer Baumasse bis 500 m3: 52,00 €
- mit neuer Baumasse über 500m3: 75,00 € - Umschreibung: 30,00 €
BEFREIUNGEN von der Entrichtung der Sekretariatsgebühren:
- Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns zur Beseitigung architektonischer Barrieren
- ONLUS-Vereine, öffentliche Körperschaften, Studenten/Forscher für Studien-/Forschungszwecke, Körperschaften/Gesellschaften oder Betriebe mit gemeinnütziger Tätigkeit