Das Standes- und Wahlamt ist für die Bearbeitung von Personenstandsfällen wie Eheschließungen, Trennungen, Scheidungen, eingetragenen Partnerschaften, Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfällen zuständig und stellt die entsprechenden Urkunden aus.
Es führt außerdem die Register über die Staatsangehörigkeit und sorgt für die Ausstellung offizieller Bescheinigungen unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Personenstands.