Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Ab dem Jahre 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer...

Veröffentlichungsdatum:

30.11.2022

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Ab dem Jahre 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) geschuldet, und die staatlichen Bestimmungen über IMU und TASI kommen nicht mehr zur Anwendung.

Die Anzahlung ist innerhalb 16. Juni geschuldet, der Ausgleich innerhalb 16. Dezember. Einige Wochen vor Fälligkeit verschickt die Gemeinde das ausgefüllte Modell F24 und ein Informationsschreiben über angewandte Steuersätze und Freibeträge.

Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 25 vom 13. Juni 2023 wurde die geltende IMI-Verordnung genehmigt.

Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 49 vom 28. November 2022 und Nr. 12 vom 21. März 2023 wurden die Steuersätze und Freibeträge ab 1. Jänner 2023 genehmigt:

  • ordentlicher Steuersatz auf Wohnungen: 0,76 %
  • Freibetrag für die Hauptwohnung samt Zubehör: 518,85 €
  • Steuersatz auf Wohnungen mit kostenloser Nutzungsleihe: 0,40 %
  • erhöhter Steuersatz: 1,06 %

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 16:50 Uhr

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